Beihilfeberechtigt sind Sie als Beamte sowie Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes. Das gilt auch für Ihre Familienangehörigen.
Die Beihilfe orientiert sich im Antrags- und Bewilligungsverfahren nahe an den gesetzlichen Krankenkassen.
Bei der Abklärung und der Antagstellung bin ich Ihnen selbstverständlich gerne behilflich.